Das Hinweisgebersystem der CFH Holding

Unser Unternehmenserfolg fußt auf Integrität und Regeltreue. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen.

Das Hinweisgebersystem der CFH Holding bietet die Möglichkeit, potentielle Regelverstöße von Mitarbeiter*innen zu melden.

Wir prüfen jeden Hinweis und gehen ihm konsequent nach. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene, sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter*innen. Druck auf Hinweisgebende und alle Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei der CFH zu fördern, wird nicht toleriert.

Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.
 

Potentielles Fehlverhalten melden – aber wie?

Damit Ihre Meldung vom Aufklärungs-Office angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die 5 W-Fragen berücksichtigen:

Wer?  Was?  Wann?  Wie?  Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber*in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten,
nutzen Sie den geschützten Online-Meldekanal oder nehmen Sie unter der dort angegebenen Telefonnummer Kontakt auf.

 

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